Helfer
Rz. 7
Der Auftragsverarbeiter ist ein Helfer des Verantwortlichen. Der Verantwortliche bestimmt den Umgang mit den Daten. Er bestimmt Zweck und Mittel der Verarbeitung. Der Auftragsverarbeiter ist weisungsabhängig. Der Auftragsverarbeiter hat keine eigene Entscheidungsbefugnis hinsichtlich des Umgangs mit den Daten (siehe Weisungsabhängigkeit,
Rz.6).
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