Personenbezogene Daten
Rz. 4
a) Die Verordnung will den Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Im Vordergrund steht nicht der Schutz von Daten, sondern die einzelne Person mit Ihren Persönlichkeitsrechten.
Zum Persönlichkeitsrecht gehört das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht enthält die Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung der eigenen persönlichen Daten (personenbezogenen Daten) zu bestimmen.
b) Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine
- eine identifizierbare natürliche Person
beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere mittels Zuordnung
- zu einer Kennung (wie einem Namen),
- zu einer Online-Kennung (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
Beispiele: Informationen, die sich auf eine Person beziehen, können der Vor- und Nachname, Wohnort oder das Geburtsdatum sein, ebenso das Bildnis einer Person (Passfoto, Urlaubsfoto). Durch diese Daten kann eine Person aus einer großen Gruppe von Menschen herausgefunden und identifiziert werden.
Als identifizierbar wird eine natürliche Person auch angesehen, die direkt oder indirekt mittels Zuordnung zu besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Besondere Merkmale sind insbesondere Merkmale, die Ausdruck der physischen (körperlichen), genetischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind (siehe Besondere Daten,
Rz.5).
Beispiele: Informationen, die sich auf eine Person beziehen, können Körpergröße, Gewicht, Sprache, Beruf, Herkunft, Geschlecht, Religion sein.
c) Von den identifizierbaren Informationen natürlicher Personen, sind die anonyme Informationen zu trennen. Die Grundsätze des Datenschutzes gelten nicht für anonyme Informationen, d.h. für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann (siehe Anonymisierte Daten,
Rz.6).
d) Von den anonymen Informationen, sind die pseudonymisierten Informationen zu unterscheiden. Pseudonymisierte Daten fallen unter den Datenschutz, da pseudonymisierte Daten noch Informationen enthalten, die eine natürliche Person identifizierbar macht (siehe Pseudonymisierte Daten,
Rz.7).
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