Verarbeitung
Rz. 8
Die DSGVO bezieht sich auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (vgl. Art. 2 DSGVO).
Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist jeder
- ausgeführte Vorgang (mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren) oder
- jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten,
wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung (Weitergabe), Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO). Details siehe auch
Verarbeitung.
Die automatisierte Verarbeitung ist eine Verarbeitung mit Hilfe automatisierter Verfahren (z.B. Verarbeitung unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage), also eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten ohne menschliche Zwischenschritte. Die nichtautomatisierte Verarbeitung ist die Verarbeitung durch Menschen.
Der Schutz natürlicher Personen durch die DSGVO erfolgt für die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten (Verarbeitung durch EDV-Anlagen) ebenso wie für die manuelle Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Verarbeitung durch Hände). Der Schutz erfolgt technologieneutral (Erwägungsgrund 15).
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