Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Der Verein ist ein Personenzusammenschluss zur Verfolgung bestimmter Zwecke (vgl.
Verein).
Ein nicht wirtschaftlicher Verein (vgl.
§ 21 BGB@) ist ein Verein, dessen Zweck auf einen nicht wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.
Beispiel: Ein Fußballverein verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. Im Forderung steht die Förderung des Fußballspielens. Ein solcher Zweck wird auch als sog. ideeller Zweck bezeichnet.
Der nicht wirtschaftliche Verein wird auch als sog. Idealverein bezeichnet.
||
Rz. 2 >>