Einleitung
Rz. 1
Eine zusammengesetzte Sache besteht aus mehreren Sachen.
Eine
Sache ist Bestandteil einer zusammengesetzten Sache, wenn die Verbindung zum Zweck der Herstellung oder Vollendung der zusammengesetzten Sache erfolgt.
Beispiel: Ein Auto ist aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt.
Bestandteile haben eine Herstellungsfunktion. Fehlt ein Bestandteil, ist die zusammengesetzte Sache noch nicht vollständig.
Bei den Bestandteilen einer Sache ist zwischen unwesentlichen und wesentlichen Bestandteilen zu unterscheiden >>
weiter.
Erfolgt die Verbindung nicht zum Zweck der Vollendung der Hauptsache, können verbundene Sache ein Zubehör der Hauptsache sein (siehe
Zubehör ).
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Rz. 2 >>