Schriftformklausel
Rz. 14
Die Parteien können die Schriftform vertraglich vereinbaren. Die vereinbarte Schriftform steht in einer Schriftformklausel.
Es gibt unterschiedliche Arten von Schriftformklauseln, z.B. die einfache und doppelte Schriftformklauseln
Die vereinbarte Schriftform wird auch als sog. gewillkürte Schriftform bezeichnet. Sofern die Schriftformklausel für eine Vielzahl von Verträgen einseitig vorformuliert ist, ist AGB-Recht zu beachten (siehe
Schriftformklauseln).
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