Entgeltlichkeit
Rz. 4
Durch die Stundung wird der ursprüngliche Zeitpunkt der Fälligkeit hinausgeschoben. Dadurch kann der Gläubiger seine Forderung erst später durchsetzen.
Wird eine Geldforderung gestundet, bewirkt die Stundung für den Schuldner einen Zahlungsaufschub. Oft werden Zinsen für die Zeit von der ursprünglichen Fälligkeit bis zum später fälligen Zahlungszeitpunkt vereinbart.
Ist eine entgeltliche Stundung vereinbart und gewährt ein Unternehmer einem Verbraucher einen entgeltlichen Zahlungsaufschub, dann besteht eine entgeltliche Finanzierungshilfe (siehe
Finanzierungshilfe).
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