Fernabsatzvertrag
Rz. 12
Bei einem
Fernabsatzvertrag steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu (
§ 312g Abs. 1 BGB@).
Wird dem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt, so ist er an seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat (
§ 355 Abs. 1 BGB@).
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt ab Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist (
§ 355 Abs. 2 BGB@). Im Fernabsatzrecht beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht informiert hat (siehe
Fernabsatzvertrag).
<< Rz. 11 ||
Rz. 13 >>