Verbraucherinsolvenz
Rz. 6
Die InsO kennt neben der Regelinsolvenz auch die Verbraucherinsolvenz. Dem Verbraucherinsolvenzverfahren ist der außergerichtliche Einigungsversuch vorgeschaltet. Kommt es zu einer Einigung zw. den Gläubigern und dem Schuldner, dann ist ein Insolvenzverfahren entbehrlich.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist durchzuführen, wenn der Schuldner eine natürliche Person ist, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat (siehe
Verbraucherinsolvenz).
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