Normale Arbeitsverhältnisse
Rz. 3
Die normalen Arbeitsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit vereinbart sind und keine besondere Zweckbindung haben. Eine besondere Zweckbindung hat beispielsweise das Berufsausbildungsverhältnis oder die Nebenbeschäftigung.
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