Vertragsverhältnis
Rz. 3
Durch den Dienstvertrag (
§ 611 BGB@) werden rechtliche Beziehungen zwischen dem Dienstberechtigten und Dienstverpflichteten begründet. Dieses Rechtsverhältnis (Schuldverhältnis) wird auch als Vertragsverhältnis bezeichnet.
Das Vertragsverhältnis durch den Dienstvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis und kann befristet oder unbefristet sein.
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