Gegenseitigkeitsverhältnis
Rz. 2
Leistung und Gegenleistung stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, wenn nach dem Willen der beteiligten Parteien,
- der Leistung eine Gegenleistung gegenüber steht, und
- die eine Partei ihre Leistung nur deswegen erbringt, um die Gegenleistung zu erhalten.
Verträge, bei denen Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen nennt man auch gegenseitige Verträge (siehe
gegenseitige Verträge).
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