Datenschutz
Rz. 18
Der Betreiber eines Webshops hat
- das Bundesdatenschutzgesetz
zu beachten.
Telemediengesetz
Der Anbieter eines Internet-Shop ist ein Anbieter von Telemediendiensten. Anbieter von Telemediendiensten haben das TMG zu beachten. Das TMG enthält datenschutzrechtliche Vorschriften. Danach darf der Diensteanbieter personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telemedien nur erheben und verwenden, soweit das TMG oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat (
§ 12 TMG@).
Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers erheben und verwenden,
- soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (§ 15 TMG@, Nutzungsdaten).
- soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (§ 14 TMG@, Bestandsdaten), z.B. bei der Registrierung von personenbezogenen Daten zur optimalen Nutzung des Webshops.
Mehr Informationen über Kundendaten nach dem Telemediengesetz (TMG), siehe
hier.
Bundesdatenschutzgesetz
Der Betreiber eines Online-Shops hat auch die Datenschutzvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten, insbesondere die Vorschriften über die Erfassung und Bearbeitung von Kundendaten, die im Rahmen eines Vertragsschlusses über Waren oder Dienstleistungen im Online-Shop anfallen, z.B. beim Kauf von Waren (
Details).
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