Lieferfristen
Rz. 13
Bei einem Fernabsatzvertrag hat der Unternehmer dem Verbraucher die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss vor Vertragsschluss mitzuteilen (EGBGB Art. 246a Abs. 1 Nr. 7).
Im Versandhandel können Verbraucher eine unverzügliche Lieferung erwarten, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmissverständlich hingewiesen wird (BGH, 07. April 2005 - I ZR 314/02).
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