Verbraucherschutz
Rz. 8
Zum Schutz des Verbrauchers hat der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher bei Abschluss eine Verbrauchervertrags die allgemeinen Pflichten und die gesetzlichen Grundsätzen bei Verbraucherverträgen nach
§ 312a ff. BGB@ zu beachten, z.B.
- allgemeine Vertragsinformationen
- Informationen über Preisangaben
- mindestens ein Zahlungsmittel muss unentgeltlich sein
- eine Kundenhotline, die Auskunft über den geschlossenen Vertrag gibt, darf über die normale Telefonverbindungskosten hinaus kein zusätzliches Entgelt kosten
- Widerrufsrecht des Verbrauchers
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zusätzlich hat der Unternehmer
- gegenüber dem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr die verbraucherschützenden Regelungen des § 312j BGB@ zu beachten (siehe Details)
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