Verpackung
Rz. 20
Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware so zu verpacken, dass eine Übergabe der Ware an den Käufer möglich ist. Beim Versandhandel muss der Verkäufer die Ware für den Transport entsprechend verpacken. Die Kosten für die Transportverpackung hat der Käufer zu bezahlen (siehe Versandkosten,
Rz.21).
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