Begriff und Bedeutung
Rz. 1
In der Praxis kommt es vor, dass der Kunde beim
Umtausch einer mangelfreien Ware, für die zurückgegebene Sache statt des Geldes einen Umtauschgutschein (Wertgutschein) erhält.
Der Umtauschgutschein ist eine Urkunde mit einem verkörperten (verbrieften) Recht.
Umtauschgutscheine werden in der Regel als
Inhaberkarten iSd
§ 807 BGB@ ausgegeben.
Hat der Verkäufer einen Umtauschgutschein ausgegeben, so ist er verpflichtet, den Gutschein einzulösen. In diesem Fall gelten die allgemeinen Regeln für
Gutscheine.
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Rz. 2 >>