Basiswissen
Rz. 2
Das juristische Basiswissen ist die Grundlage für eine Wissensvertiefung.
Zum juristische Basiswissen gehören Grundkenntnisse in BGB AT, denn die Regelungen des BGB AT gelten für alle anderen Rechtsgebiete des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Bürgerlichen Gesetzbuch besteht aus fünf Büchern (siehe
Details).
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