Für einen vertraglichen Anspruch ist erforderlich, dass ein Vertrag vorliegt, der auch wirksam ist.
I. Anspruch entstanden?
1. Liegt ein Vertragsabschluss vor?
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2. Ist der geschlossener Vertrag wirksam?
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3. Ist die vertragliche Forderung mit Vertragsschluss oder später entstanden?
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II. Anspruch untergegangen?
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III. Anspruch durchsetzbar?
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