Verantwortlicher
Rz. 2
Verantwortlicher ist jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet (siehe
Verantwortlicher).
Ein Verantwortlicher kann eine oder mehrere Niederlassungen haben (siehe Niederlassungsprinzip,
Rz.10).
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