jura-basic (Lexikon: Urheberrecht Gestaltungshöhe Konzept) - Grundwissen
   

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Urheberrecht (Persönliche Schöpfung)

Konzept

Rz. 10

Ein Konzept ist ein vorläufiger Plan, welcher Maßnahmen zur Erreichung eines Zieles auflistet (sog. grober Plan).

Ein grober Plan ist die Weiterentwicklung einer Idee.

Die Idee alleine ist noch keine geistige Schöpfung (siehe Idee, Rz.9).

Erforderlich ist eine konkrete Umsetzung der Idee, durch welche die Eigenart der geistigen Leistung zum Ausdruck kommt.

Ein schriftliches Konzept, das nur einen allgemeinen Rahmen für Gestaltungen vorgibt, ist zwar wahrnehmbar (lesbar), aber es fehlt die individuelle Form, als Abgrenzung zu Alltagserzeugnissen.

Beispiel: Einer schriftlichen Sammlung von Leitgedanken einer Idee fehlen die konkreten Angaben zur Formgestaltung.

Abstrakte Merkmale einer Konzeption sind noch nicht schutzfähig (OLG Köln, 22.06.2009 - 6 U 226/08 unter II.3, Werbekonzept). Erst die konkrete Umsetzung der Leitgedanken ist schutzfähig.

Schutzfähig ist eine Planung mit Details, bei denen die Individualität der geistigen Leistung zum Ausdruck kommt (konkrete Ausgestaltung der Leitgedanken einer Idee).

Beispiele: Schutzfähig ist ein Detailplan, ein konkreter Entwurf für ein Computerprogramm oder Einfamilienhaus, bei dem bereits das fertige Produkt mit seinen individuellen Zügen erkennbar ist.


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