Leistung und Gegenleistung
Rz. 1
Der Leistung des Schuldners steht, in der Regel, eine Gegenleistung des Gläubigers gegenüber.
Beispiel: Beim Kaufvertrag (
§ 433 BGB@) ist der Verkäufer zur Übergabe der Sache verpflichtet (Leistung), der Käufer zur Bezahlung der Kaufsache (Gegenleistung). Die Gegenleistung ist i.d.R. die Geldleistung.
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Rz. 2 >>