Sachen sind körperliche Gegenstände (§ 90 BGB@), z.B. eine greifbare Sache, wie der Stuhl.
Sachen sind auch Rechtsobjekte. An ihnen können Besitzrechte und Eigentumsrechte bestehen. Rechtsobjekte werden Rechtssubjekten (Personen) zugeordnet.
Zum Thema Sachen gehören,z.B.