Begriff und Bedeutung
Die Sitte des Verkehrs (Verkehrssitte) ist der herrschende Brauch des Verkehrs.
Brauch und Gewohnheiten einer Gruppe bilden sich über Jahre und unterliegen einem Wandel.
Gewohnheiten (Wiederholungen) eines Einzelnen bilden keinen Brauch.
Die zwischen Kaufleuten bestehende Verkehrssitte wird als
Handelsbrauch bezeichnet.
Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
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