Die Abschlagszahlung ist eine Zahlung auf bereits erbrachte Teilleistung.
Beispiel: Ein Bauhandwerker vereinbart mit dem Auftraggeber, dass er nach der Fertigstellung einzelner Bauabschnitte eine Abstandszahlung erhält. In diesem Fall ist die Abschlagszahlung eine Anzahlung auf die Vergütung des gesamten Werke. Die Abschlagszahlung ist eine vorweggenommene Teilerfüllung.
Beim Werkvertrag (
§ 631 BGB@) ist die Abschlagszahlung speziell geregelt (siehe
Abschlagszahlung).
Von der Abschlagszahlung ist die
Anzahlung und
Vorauszahlung zu trennen.
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