Einleitung
Die Willenserklärung ist eine Erklärung mit rechtserheblichem Charakter.
Die Willenserklärung ist eine Erklärung, die auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtet ist, z.B. Begründung, inhaltliche Änderung oder Beendigung eines privaten Rechtsverhältnisses. |
Beispiele: Die Kündigungserklärung, Rücktrittserklärung, Angebots- und Annahmeerklärung sind Willenserklärungen, da sie auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge (z.B. Vertragsgründung, Vertragsbeendigung) gerichtet sind. Die Begrüßung ist keine Willenserklärung, da sie keinen rechtlichen Charakter hat.
Durch die Abgabe der Willenserklärung tritt noch keine Rechtsfolge ein.
Die Erklärung bringt den Rechtsfolgewillen zum Ausdruck. Die gewollte Rechtswirkung erfolgt durch das Rechtsgeschäft (siehe dazu
Rechtsgeschäft).
Die Willenserklärung besteht aus den Bestandteilen
Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
Nähere Informationen, siehe
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