Faxgerät
Rz. 6
Bei fahrlässig unterlassener Auffüllung des Papierkastens des Faxgeräts liegt kein Zugang vor. Die Erklärung ist nicht in den Machtbereich des Erklärungsempfängers gelangt.
Etwas anderes kann gelten, wenn das Faxgerät den Texteingang abspeichert und dem Sender einen OK-Vermerkt sendet (OLG Celle, 19.06.2008, 8 U 80/07), (BGH, 05.09.2006 VI ZB 7/06).
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