Kreditsicherung
Rz. 11
Bei einer Ratenzahlung oder Stundung des Kaufpreises, ist der Verkauf einer Sache unter Eigentumsvorbehalt für den Verkäufer ein Mittel der Kaufpreissicherung. Er bleibt Eigentümer der verkauften Sache bis zum vollständigen Erhalt des Kaufpreises.
Da die Ratenzahlung und die Stundung wirtschaftlich betrachtet Finanzierungshilfen (
Geldkredite) an den Käufer sind, dient der Eigentumsvorbehalt der Kreditsicherung.
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