Mitgliedskonto
Rz. 8
Wird das Mitgliedskonto des Plattformbetreibers von einem Dritten ohne des Wissens des Mitglieds unbefugt benutzt, dann stellt sich die Frage nach der Haftung des Kontoinhabers.
Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, dann liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor (BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09). Nach dem BGH sind auf ein Handeln unter fremdem Namen die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheinsvollmacht- oder der Duldungsvollmacht (sog.
Rechtsscheinvollmacht) entsprechend anzuwenden.
Danach sind ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines Mitgliedskontos abgegebene Willenserklärungen dem Kontoinhaber nur unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder der Anscheinsvollmacht zuzurechnen (BGH aaO. Tz. 12).
Nach dem BGH reicht für die Zurechnung einer fremden Erklärung nicht bereits aus, dass der Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt hat.
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