Versendungskauf
Rz. 10
Beim Versendungskauf schließen die Parteien einen Kaufvertrag. Sie vereinbaren eine Schickschuld.
Bei der Schickschuld nimm der Verkäufer die Versendungshandlung (Leistungshandlung) bei sich vor. Die Vertragserfüllung tritt beim Käufer ein. Dort liegt der Erfolgsort.
Beim Versendungskauf trägt grundsätzlich der Käufer das Versandrisiko.
Bei einem Versendungskauf, der zugleich ein Verbrauchsgüterkauf ist, trägt der Unternehmer das Versandrisiko.
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