Montageanleitung
Rz. 4
Ist eine Kaufsache zur Montage bestimmt, dann liegt ein Sachmangel bereits vor, wenn nur die Montageanleitung (Bedienungsanleitung) mangelhaft (unverständlich oder falsch) ist (
§ 434 Abs. 2 Satz 2 BGB@).
Ob eine Anleitung verständlich ist, beurteilt sich nach dem durchschnittlichen Verbraucher.
Trotz mangelhafter Anleitung lieg kein Sachmangel vor, wenn die Sache richtig montiert worden ist (
§ 434 Abs. 2 Satz 2 BGB@), z.B. durch entsprechende Sachkunde.
<< Rz. 3 || .. Ende