Begriff und Bedeutung
Aufgrund des
Kaufvertrags ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (
§ 433 Abs. 2 BGB@).
Kurzübersicht über die Hauptpflichten des Käufers:
Haben Sie konkrete Fragen zum Abschluss eines Kaufvertrags oder dessen Rücktritt,
dann können Sie sich zielgerichtet
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Haben Sie konkrete Fragen zu Leistungsstörungen im Rahmen der Vertragsabwicklung (Erfüllung) eines Kaufvertrags, dann können Sie sich zielgerichtet
informieren (
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Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
Nähere Informationen, siehe
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