Begriff und Bedeutung
Durch den
Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer ist auch verpflichtet, die Sache dem Käufer frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen (
§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB@ ).
Kurzübersicht über die Vertragspflichten des Verkäufers:
- Mängelfreiheit der Sache.
Der
Kaufvertrag ist das
Verpflichtungsgeschäft, die Besitz- und Eigentumsübertragung ist das
Verfügungsgeschäft.
(© jura-basic.de)