Verzugszinsen
Rz. 5
Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen (siehe
Verzugszinsen).
Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen.
Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (
§ 288 Abs. 1 BGB@). Umkehrschluss aus
§ 288 Abs. 2 BGB@).
Bei einem Immobilien-
Verbraucherdarlehen, beträgt der Verzugszins für das Jahr 2,5% über dem Basiszinssatz (
§ 497 Abs. 1 BGB@), statt nach
§ 288 BGB@ 5 % über dem Basiszinssatz.
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