Newsletter
Rz. 15
Newsletter sind Infobriefe. Teilweise bieten Unternehmer auf ihren Webseiten solche Newsletter zum kostenlosen Bezug per E-Mail an. Der Internetnutzer muss lediglich seine E-Mail-Adresse angeben. Auch wenn der Bezugsvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher unter ausschließlichem Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird, liegt kein Fernabsatzvertrag vor, da der Bezug für den Verbraucher kostenlos ist. Der Verbraucher muss kein Entgelt für den einmaligen oder mehrmaligen Bezug eines Newsletters (Infobriefes) bezahlen.
Ein Fernabsatzvertrag erfordert eine entgeltliche Leistung an den Verbraucher (s.u. Entgelt).
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