Form
Rz. 5
Eine individuelle Vertragsabrede kann ausdrücklich oder stillschweigend, schriftlich oder auch mündlich erfolgen.
Den Vorrang gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben individuelle Vertragsabreden ohne Rücksicht auf die Form, in der sie getroffen worden sind. Daher haben z.B. nachträgliche mündliche Individualvereinbarungen Vorrang vor Schriftformklauseln in Formularvertrag (siehe Schriftformklausel,
Rz.6).
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