Formularvertrag
Rz. 2
Der Formularvertrag ist eine Mustervertrag. Er enthält einseitig vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften.
Formularverträge sind beispielsweise Arbeitsverträge und Wohnungsmietverträge.
Da Formularverträge einseitig vorformuliert (regelmäßig vorgedruckt) sind, sind sie rechtlich als AGB iSd
§ 305 Abs. 1 BGB@ anzusehen. Denn die vorformulierten Bestimmungen müssen nicht einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden, sondern können in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden.
Es ist nicht erforderlich, dass der Text von dem Verwender entworfen ist. Ein Formularvertrag kann von einem Dritten geschrieben sein (siehe Mustervertrag,
Rz.3).
<< Rz. 1 ||
Rz. 3 >>