Isolierte Grundschuld
Rz. 3
Das belastete Grundstück haftet für die Zahlung einer Geldsumme.
Der Zweck der Grundschuldbestellung kann die Zuwendung eines Vermögensvorteils sein, ohne dass ein Anspruch gesichert wird, z.B. Schenkung einer Grundschuld.
Eine Grundschuld, die keine Forderung sichert, wird auch isolierte Grundschuld genannt.
Die Grundschuld kann aber auch zur Sicherung eines Anspruchs erfolgen (sog.
Sicherungsgrundschuld).
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