Anlagepflicht bei Geldkaution
Rz. 6
Den Vermieter trifft grundsätzlich eine Anlagepflicht bei einer Geldkaution. Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen (siehe Verzinsung,
Rz.7).
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Rz. 7 >>