Pauschalpreis
Rz. 6
Wird zwischen Bestellung und Unternehmer ein Pauschalpreis vereinbart, dann ist der Preis der Werkleistung bindend, auch wenn die Werkleistung für den Unternehmer teurer wird. Der Besteller muss kein Mehrpreis bezahlen. Die WerkLeistung wird pauschal abgerechnet.
Vom Pauschalpreis ist der vereinbarte Einheitspreis zu unterscheiden. Der Einheitspreis ist eine Leistung zu einem Preis pro Einheit (Preis für eine Leistungseinheit). Die Leistungseinheit wird in einem Leistungsverzeichnis beschrieben, z.B. 100 qm-Anstrich x 10 € (Einheitspreis) = 1.000 € (Positionspreis). Die Vergütungsberechnung ist nur vorläufig, entscheidend ist der tatsächliche Leistungsumfang und die tatsächliche Menge (siehe Einheitspreis,
Rz.5).
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