Provisionsanspruch
Rz. 8
Der Provisionsanspruch ist der Anspruch des Maklers auf die Vergütung (Provision).
Durch den Maklervertrag verpflichtet sich der Auftraggeber dem Makler bei erfolgreicher Maklertätigkeit eine Vergütung (sog. Provision) zu bezahlen. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung über die Provision, gilt die Provision (Vergütung) als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (siehe
Provision).
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