Kaufmann
Rz. 2
Die Handelsgesellschaft wird als
Kaufmann behandelt, da auf die Handelsgesellschaft die in betreff der Kaufleute gegebenen Vorschriften anzuwenden sind(
§ 6 Abs. 1 HGB@).
Für GmbH und Aktiengesellschaft ist in Spezialvorschriften ausdrücklich festgelegt, dass die GmbH (
§ 13 Abs. 3 GmbHG@) und die AG (
§ 3 AktG@) als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs gilt. Da sie kraft Rechtsform als Handelsgesellschaft gelten und somit als Kaufmann behandelt werden, werden sie auch als
Formkaufleute bezeichnet
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