Name und Firma
Rz. 3
Der
Name dient der Kennzeichnung einer Person und unterliegt dem Namensrecht nach
§ 12 BGB@. Unter das Namensrecht fällt der Name einer Handelsgesellschaft.
Das Namensrecht schütz vor Namensbeeinträchtigung und Namensanmaßung (
Namensrecht).
Unter das Namensrecht fällt auch die Firma. Die Firma ist der Name eines Kaufmanns (
Firma). Eine Handelsgesellschaft ist ein Kaufmann.
Neben dem Namensrecht ist die Firma auch durch das Firmenrecht geschützt (
Firmenschutz).
Nicht jede Bezeichnung ist als Name für eine Handelsgesellschaft rechtlich zulässig. Nur eine rechtlich zulässige Firma erlangt Rechtsschutz. Es sind die Grundsätze der Firmenbildung zu beachten (
Details).
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