Bilanzaufstellungspflicht
Rz. 8
Neben der Pflicht zur Buchführung ist der Kaufmann zusätzlich verpflichtet zu Beginn der Geschäftstätigkeit und zum Ende jedes Geschäftsjahres eine Bilanz (Eröffnungsbilanz, Jahresbilanz) aufzustellen (siehe Jahresabschluss,
Rz.10).
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