Begriff und Bedeutung
Die Firma ist der Name des Kaufmanns (
§ 17 Abs. 1 HGB@).
Unter der Firma kann der Kaufmann seine Geschäfte betreiben und die Unterschrift abgeben. Er kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (
§ 17 HGB@).
Kaufmann ist, wer ein Gewerbe betreibt, das eine Handelsgewerbe ist (siehe
Kaufmann).
Ein Nichtkaufmann darf keine Firma führen. Führt er trotzdem eine Firma, ist er
Scheinkaufmann.
Der Kaufmann muss die Firma ins
Handelsregister eintragen lassen (
§ 29 HGB@) und auf Geschäftsschreiben angeben (
Geschäftsschreiben).
Die Firma kann nur mit dem Handelsgeschäft veräußert werden (
§ 23 HGB@).
Bei der Firma kann unterschieden werden zwischen
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