Steuerrecht
Rz. 11
Ein Gewerbetreibender als natürliche Person ist umsatzsteuerpflichtig, gewerbesteuerpflichtig und einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen von natürlichen Personen erhoben, z.B. wenn der Meister als Einzelunternehmer tätig ist (siehe
Einkommensteuer).
Eine Personengesellschaft ist umsatzsteuerpflichtig und gewerbesteuerpflichtig, aber nicht einkommensteuerpflichtig. Die erzielten Einkünfte werden einkommensteuerlich nicht der Gesellschaft, sondern den Gesellschaftern zugerechnet. Die Besteuerung der Ergebnisse der Personengesellschaft erfolgt einkommensteuerrechtlich bei den Gesellschaftern (siehe
Besteuerung).
Eine Kapitalgesellschaft ist umsatzsteuerpflichtig, gewerbesteuerpflichtig und köperschaftssteuerpflichtig. Die erzielten Einkünfte werden der Gesellschaft zugerechnet. Die Gesellschafter werden erst besteuert, wenn die Gesellschaft an die Gesellschafter erwirtschaftete Gewinne ausbezahlt. Details zur GmbH-Besteuerung siehe
GmbH-Besteuerung.
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