Liquidation
Rz. 20
Mit der Auflösung der KG ist die Gesellschaft noch nicht beendet. Es ändert sich lediglich der Gesellschaftszweck, der nun auf die Beendigung der Gesellschaft gerichtet ist
Nach der Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, d.h. laufende Geschäfte sind zu beenden, Forderungen sind einzuziehen und Verbindlichkeiten sind zu bezahlen.
Da das KG-Recht zu diesem Thema schweigt, ist OHG-Recht auf die Kommanditgesellschaft (KG) anzuwenden (vgl.
§ 161 Abs. 2 HGB@, zum
OHG-Recht).
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