Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Der Gesellschaftsanteil (Anteil an der
GbR) verkörpert die Mitgliedschaft und umfasst sämtliche Rechte, die dem Gesellschafter aus seiner Mitgliedschaft in der Gesellschaft zustehen.
Der Gesellschaftsanteil umfasst
- die Verwaltungsrechte (z.B. Kontrollrecht, Stimmrecht),
- die Vermögensrechte (z.B. Gewinnanteil).
Vom Anteil an der
GbR (Gesellschaftsanteil) ist der Anteil am Gesellschaftsvermögen zu unterscheiden. Zum Gesellschaftsvermögen gehören beispielsweise Bargeld, Grundstück (siehe
Gesellschaftsvermögen).
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Rz. 2 >>