Die Gesellschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie ist ein Personenzusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks (
§ 705 BGB@).
Gegenstand der Gesellschaft kann ein wirtschaftlicher als auch ein ideeller Zweck sein (BGH, 02.06.1997 - II ZR 81/96).
Sie wird auch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (
GbR) bezeichnet.
Da bei der Gesellschaft die Personen im Vordergrund stehen, ist die Gesellschaft eine
Personengesellschaft.
Die GbR ist die Grundform der
Personengesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören auch die Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft.
Von der Personengesellschaft ist die
Kapitalgesellschaft zu unterscheiden.