Sozialplan
Rz. 6
Der Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder der Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die dem Arbeitnehmer bei Betriebsänderungen entstehen.
Bei der Ausgestaltung des Sozialplans haben die Betriebsparteien einen Ermessensspielraum. Innerhalb dieses Ermessens können die Parteien Abfindungsregelungen treffen. Die Abfindung als Ausgleich für die wirtschaftlichen Nachteile der Betriebsänderung (siehe
Sozialplan).
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